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Fallbeispiele der "Riester-Rente" (January 3, 2003)

 

 

  Brüssel prüft Beschwerden gegen Riester-Rente

 

Netzeitung, January 3, 2002

 

Die Riester-Rente widerspricht möglicherweise der europäischen Freizügigkeit – die EU-Kommission könnte die neue Regelung noch kippen.


Die EU-Kommission überprüft derzeit, ob die ab 1. Januar gültige Renten-Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach einem Bericht des Berliner «Tagesspiegel» könnte die Riester-Rente mit dem Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU widersprechen.

Die EU-Kommssion prüft mehrere Beschwerden, die sich gegen die Regelung wehren, dass Rentner, die auswandern, staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente zurückzahlen müssen.

Da die Beiträge zur Riester-Rente weitgehend steuerfrei sind, müssen die Leistungen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge im Alter versteuert werden. Wenn Rentner im Ruhestand ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen, unterliegen sie nicht mehr der deutschen Steuerpflicht und entgehen damit der nachträglichen Besteuerung.

Die EU-Kommission will nun prüfen, ob die Riester-Regelung, dass Auswanderer Zuschüsse zurückgeben müssen, der Gleichbehandlungsvorschrift des Artikel 18 des EU-Vertrages und damit dem Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer widerspricht. (nz)

 


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