WELT-Lesertelefon: Private Vorsorge ist unerlässlich 


Die Welt, June 11, 2001


Die gesetzliche Rentenversicherung reicht für angenehmes Leben im Alter kaum noch aus. Bei der Auswahl staatlich geförderter Produkte nichts überstürzen

Die Leistungen der gesetzlichen Rente werden in den kommenden Jahren sinken. Die Riester-Reform deckt aber nur die neu entstehenden Versorgungslücken ab. Um seinen Lebensstandard im Alter zu halten, muss jeder in Eigenregie zusätzliche Ersparnisse bilden. Die Auswahl an Produkten ist groß 

Berlin - Die Rentenreform verlangt von den Bundesbürgern ab 2002 eine zusätzliche Eigenvorsorge, die staatlich gefördert wird. Doch für Verbraucher ist die Flut neuer Produkte schon jetzt kaum zu überschauen - auch wenn noch kein einziges als "Riester-tauglich" zertifiziert wurde. Klar ist aber, dass auch die so angereicherte Rente keinesfalls ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Experten vom Bundesverband deutscher Banken und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stellten sich am Samstag den Fragen am WELT-Lesertelefon. 

Staatliche Förderung 

Frage: Welche Anlageprodukte werden künftig überhaupt staatlich gefördert? 

Antwort: Geförderte Produkte sind Rentenversicherungen und Sparverträge sowie Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich am besten an die verschiedenen Produktanbieter. 

Frage: Empfiehlt es sich, schon jetzt eine Riester-geförderte Altersversorgung abzuschließen? 

Antwort: Lassen Sie sich lieber Zeit. Vergleichen Sie in Ruhe die demnächst angebotenen Möglichkeiten. Noch ist kein Produkt vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert. Es reicht, wenn Sie bis Ende nächsten Jahres einen geeigneten Vorsorgevertrag abschließen. Sie erhalten dann die Förderung für das gesamt Jahr 2002. 

Frage: Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, eine Riester-Rente abzuschließen? 

Antwort: Nein, da aber die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig immer weniger ausreichen werden, um den Lebensstandard zu halten, sollten Sie auf jeden Fall zusätzlich privat vorsorgen. Die Riester-Rente ist ein Baustein dafür. 

Frage: Ich bin seit April vergangenen Jahres Rentner. Ändert sich für mich irgendetwas durch die Rentenreform? 

Antwort: Bei bereits laufenden Rentenbezügen ändert sich durch die Rentenreform nichts. 

Frage: Wie hoch ist mein Eigenbeitrag, den ich leisten muss, um in den Genuss der staatlich geförderten Riester-Rente zu kommen? 

Antwort: Der Mindestbeitrag baut sich von 2002 bis 2008 sukzessive auf. In den Jahren 2002 und 2003 beträgt er ein Prozent, 2004/2005 sind es zwei Prozent, 2006/2007 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr beitragspflichtigen Einnahmen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 

Frage: Wie viel Rendite erzielt die staatlich geförderte Altersvorsorge (Fonds, Sparpläne und Versicherungen)? 

Antwort: Man kann das derzeit noch nicht genau voraussagen. Es liegen aber Erfahrungswerte aus der Vergangenheit vor. Danach haben Fonds bei höherem Risiko die höchsten Renditechancen. Grundsätzlich gilt, dass der Anbieter dem Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stellen muss. 

Förderberechtigte 

Frage: Kann ich auch als Beamter die staatliche Förderung in Anspruch nehmen? 

Antwort: Nein, leider nicht. Beamte sind von der aktuellen Regelung ausgeschlossen. 

Frage: Ich bin zur Zeit als selbstständige Unternehmerin tätig, kann ich auch die Riester-Förderung erhalten? 

Antwort: Grundsätzlich gilt die Förderung nicht für Selbstständige, es sei denn, Sie haben einen sozialversicherungspflichtigen Ehepartner. Dann können Sie als selber nicht förderfähiger Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn für Sie ein eigener Vertrag abgeschlossen wird. 

Aufbau privater Altersvorsorge 

Frage: Wie baue ich mir am besten in den nächsten 20 Jahren eine private Altersversorgung auf? 

Antwort: Das hängt ab von Ihrer gesamten Vermögenssituation, den Familienverhältnissen und auch von Ihrer Risikoneigung. Die Grundlage sollte je nach Familiensituation eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung sein. Darüber hinaus bieten Fondssparpläne mit Aktienfonds oder AS-Fonds gute Renditechancen. Setzen Sie grundsätzlich niemals alles auf eine Karte. 

Frage: Ich bin 40 Jahre alt und könnte etwa 500 Mark monatlich in eine private Rentenversicherung einzahlen. Mit welcher Privatrente kann ich im Alter von 65 rechnen? 

Antwort: Bei diesem Monatsbeitrag erhalten Sie beginnend mit 65 Jahren eine lebenslange monatliche Rente von etwa 2000 DM. 

Frage: Unsere 20 Jahre alte Tochter tritt am 1. September in die Berufsausbildung ein. Was sollte Sie tun, um sich optimal abzusichern? 

Antwort: Auf jeden Fall sollte Ihre Tochter schon mit Ausbildungsbeginn anfangen, privat vorzusorgen. Für sehr junge Sparer empfehlen sich dabei auf Grund der langfristig günstigen Renditeerwartungen gerade aktienorientierte Angebote. Es lohnt sich auf jeden Fall, die verschiedenen Produkte zu vergleichen. Private Vorsorge kann auch außerhalb der staatlich geförderten Verträge möglich. 

Frage: Wir haben schon einige Jahre eine private Rentenversicherung und möchten nun wissen, ob diese künftig auch gefördert werden kann. Bei Fälligkeit können wir zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rentenzahlung wählen. 

Antwort: Grundsätzlich kann der Vertrag so umgestellt werden, dass er auch förderfähig ist. Die Förderung setzt jedoch voraus, dass die Auszahlung in einer gleich bleibenden oder steigenden Leibrente oder durch Auszahlungsplan mit anschließender Restkapitalverrentung erfolgt. 

Frage: Was geschieht mit Beiträgen, die in eine private Rentenversicherung gezahlt werden, wenn der Versicherte frühzeitig stirbt? 

Antwort: Es kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, in der die Rente weiterhin für den vereinbarten Zeitraum an die Erben ausgezahlt wird. Außerdem ist eine Betragsrückzahlung möglich, das heißt, bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn werden die bezahlten Beiträge zurückerstattet beziehungsweise bei Tod nach Rentenbeginn die gezahlten Beiträge abzüglich bereits gezahlter Renten. 

Steuerliche Vorteile 

Frage: Wie kann ich steuerliche Vorteile am besten für meine Altersversorgung ausnutzen? 

Antwort: Neben der neuen Riester-Rente ab 2002 können Sie bereits heute ein Vielfaches an Steuervorteilen erreichen, wenn Sie im Wege der Entgeltumwandlung die am höchsten versteuerten Teile Ihres Gehaltes sich nicht jetzt auszahlen lassen, sondern in eine arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse überweisen. Dadurch erreichen Sie eine profitable Steuerstundung bis ins Rentenalter, wo Sie dann eine wesentlich geringere Steuerbelastung haben werden. 

Frage: Wie wird die Riester-Rente steuerlich behandelt? Ist es tatsächlich so, dass aus der staatlich geförderten Rente nicht bloß der Ertragsanteil versteuert werden muss, sondern der gesamte Betrag? 

Antwort: Ja das ist richtig. Die Beiträge zur "Riester-Rente" werden aus unversteuertem Einkommen bezahlt. Dafür muss später dann die gesamte Rentenzahlung normal versteuert werden. Steuerexperten nennen dieses Vorgehen nachgelagerte Besteuerung. 

Betriebliche Altersvorsorge 

Frage: Ich habe gehört, dass ich über betriebliche Altersversorgung mehr Steuern sparen kann. Mein Arbeitgeber hat mir dazu bisher keine Gelegenheit gegeben. Kann ich da etwas unternehmen? 

Antwort: Ab 1. 1. 2002 haben Sie durch die verabschiedeten Änderungen im Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch auf Entgeldumwandlung. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Sollte er nicht einer erforderlichen Pensions- oder Unterstützungskasse beitreten wollen, können Sie zumindest eine Gehaltsumwandlung über eine so genannte Direktversicherung verlangen. 

Frage: Werden Zahlungen in eine Pensionskasse als private Altersvorsorge anerkannt? Wenn ja, wie ändern sich dadurch die Vertragsbedingungen? 


Antwort: Zahlungen in eine Pensionskasse aus individuell versteuertem und verbeitragtem Einkommen können gefördert werden. Die Vertragsbedingungen ändern sich dadurch in der Regel nicht, es muss jedoch eine lebenslange Rente gezahlt werden. 

Fonds 

Frage: Ich bin 42 Jahre alt: private Rentenversicherung oder Investmentsparvertrag, was ist die bessere Altersvorsorge? 

Antwort: Eine private Rentenversicherung bietet Ihnen eine sichere, lebenslange Privatrente. Ein Sparplan mit Aktienfonds hat zwar die höheren Renditechancen bei einem langfristigen Vermögensaufbau. Sie sind aber von der Börsenentwicklung abhängig. Mein Vorschlag ist: als sichere Basis eine private Rentenversicherung. Darüber hinaus zusätzlich ein Aktienfondssparplan. 

Frage: Rechnet sich die Riester-Rente überhaupt bei Fonds? Und wie hoch ist die Rendite im Vergleich zu "normalen" Aktienfonds? 

Antwort: Die Renditen von Aktienfonds liegen bei Laufzeiten von mindestens zehn Jahren, zwischen sieben und zwölf Prozent im Jahresdurchschnitt. Die Zusage, mindestens die eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zur Verfügung zu stellen, wird etwas Rendite kosten, da sie zu konservativer Anlagepolitik führt. Dies wird aber wettgemacht durch die staatliche Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges beziehungsweise durch die Zulage. 

Frage: Ich bin 30 Jahre und Single und möchte meine Altersvorsorge eigentlich mit AS-Fonds oder Aktienfonds aufbauen, da mir die Nachteile der Riester-Rente recht groß scheinen und das Gesetz sehr kompliziert ist. Was meinen Sie? 

Antwort: Da Sie noch sehr jung sind, sind Fondssparpläne eine attraktive Altersvorsorge, die Sie nutzen sollten. Warten Sie bei der Riester-Rente ab, bis die gesamten Regelungen konkret und vollständig vorliegen. Vergleichen Sie dann die Produkte verschiedener Anbieter. 

Lebensversicherung 

Frage: Kann eine bestehende Lebensversicherung umgewandelt oder angerechnet werden, um Geld in die Riester-Rente zu zahlen? 

Antwort: Die alte Lebensversicherung ist bereits für die private Altersversorgung gedacht. Die durch die Rentenreform zusätzlich entstehende Lücke sollte durch eine neue Rentenversicherung gedeckt werden. Falls Ihnen das zu viel finanzieller Aufwand ist, empfehle ich einen Teil der alten Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen und diesen Beitrag in die Riester-Rente zu zahlen, die mit Zulagen gefördert wird. Das machen alle Unternehmen, die Lebensversicherungen anbieten. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Ihnen anteilig Abschlussgebühren angerechnet werden. 

Frage: Soll ich eine bestehende Lebensversicherung kündigen, um eine staatlich geförderte Altersvorsorge abzuschließen? 

Antwort: Davon rate ich Ihnen ab. Denn die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung wäre nachteilig für Sie. Denken Sie auch daran, dass durch die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nur die Lücke geschlossen werden soll, die durch die künftige Senkung der gesetzlichen Rente entsteht. 

Immobilien 

Frage: Wird bei der Riester-Rente bestehendes Wohneigentum angerechnet? 

Antwort: Eine Berücksichtigung bereits bestehenden Wohneigentums ist nicht vorgesehen. Lediglich beim Immobilienerwerb in der Zukunft können die so genannten Riester-Produkte eine Rolle spielen. Grundsätzlich ist es so, dass aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag 10.000 bis 50.000 Euro entnommen werden dürfen, um selbst genutztes Wohneigentum anzuschaffen. Zwei Jahre nach der Anschaffung beginnt dann die Rückzahlung des entnommenen Betrages in monatlich gleich hohen Raten. Spätestens zum 65. Lebensjahr muss das Vorsorgekonto dann wieder ausgeglichen sein. 


Global Action on Aging
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Email: globalaging@globalaging.org


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