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Die letzte Hürde
Von: Elisabeth Wehrmann
Die Zeit, April 16, 2001
Der lange Weg Hollands zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe.
Ein einsamer Prediger ruft seit Tagen: "Oh Niederland, kehr' um
auf Deinen heillosen Wegen", und kaum einer hört zu. Ein kleines Grüpplein
von reformierten Christen, einem Rabbiner und "einzelnen Studenten"
plant in der Karwoche einen stillen Marsch als Zeichen von Sorge und
Protest und hofft nur mehr auf Gottes Hilfe. Aber das Thema ist schon kein
Thema mehr.
Euthanasie - aktiv oder passiv - gilt in den Niederlanden als "normales
medizinisches Handeln". Rund 90 Prozent der Bürger sind
einverstanden mit dem Euthanasiegesetz, das in dieser Woche mit der
Abstimmung in der ersten Kammer seine letzte parlamentarische Hürde nimmt.
Im November vergangenen Jahres hatte bereits das Parlament mit einer
Zweidrittelmehrheit entschieden: Holland soll das erste Land sein, in dem
Euthanasie erlaubt ist.
Die linksliberale Ministerin für Volksgesundheit, Els Borst, selbst
engagiertes Mitglied der größten Sterbehilfeorganisation des Landes,
versteht die gesetzliche Regelung des "schönen Todes" nach dreißig
Jahren Diskussion als krönenden Abschluss ihrer Mühe. Soziologen in
Utrecht und Philosophen in Nijmwegen organisieren Kongresse mit eingängigen
Slogans wie "Totgehen ohne Leiden" oder "Ein neuer Tod in
einer neuen Zeit". Ganz ohne Ironie und Fragezeichen sehen sie
Sterbehilfe als Fortschritt.
"Selbstbestimmt" soll der neue Tod sein, "machbar" und
"schmerzfrei", betonen Ärzte und Ethiker. Zwischen 3000 und
4000 Holländer gehen diesen letzten Weg jedes Jahr. Genaue Zahlen liegen
bislang nur für 1995 vor. Eine Untersuchung der Erasmus-Universität zählte
damals 3200 Fälle aktiver Sterbehilfe, das sind 2,4 Prozent der jährlichen
Todesstatistik. 400-mal wurde Beihilfe zum Suizid geleistet; durch
Intensivierung von Schmerzbehandlung wurde zudem in 40 000 Fällen in mehr
oder weniger ausdrücklicher Absicht "das Lebensende beschleunigt".
Die Warteliste, so viel ist sicher, wächst. 34 500 Holländer haben
bereits vorsorglich einen Antrag auf Euthanasie gestellt. Wie das in der
Praxis aussieht, haben die Wissenschaftlerinnen Corrie Koppedraijer und
Anne-Mei The in zwei Büchern nachgezeichnet.
Jacqueline, 35 Jahre alt, Muttter einer elf-jährigen Tocher, glücklich
verheiratet, an Multipler Sklerose erkrankt, entschied Mitte der neunziger
Jahre: "Wenn meine Zukunft Pflegeheim heißt, will ich nicht mehr
leben." Sie bat den Hausarzt um Hilfe beim selbstbestimmten Tod und
starb zu den Klängen von Frank Sinatras "I did it my way".
Kommentar ihres katholisch erzogenen Ehemanns: "Sie wusste, dass sie
nicht mehr gesund werden konnte, dass ihr Zustand sich nur weiter
verschlechtern würde; und so hat Gott das Leben doch nicht gemeint. Gott
hat den Menschen geschaffen, um das Leben in vollen Zügen zu genießen."
Els, 43, unheilbar lungenkrank, wollte auch nicht das natürliche Ende
abwarten: "Was hab ich vom Leben, wenn ich es nicht mehr genießen
kann? Was ist dann der Wert des Lebens?" Ihr Hausarzt regelte für
sie die Hilfe bei der Selbsttötung.
Der alte Herr Brink lag in einer Klinik und war "ausbehandelt".
Die Ärzte konnten nichts mehr für ihn tun, Angehörige hatte er keine.
"Wir haben beschlossen", verkündete der Chefarzt bei der großen
Visiste, "dass Sie in ein Pflegeheim gehen." Davor hatte der
Herr Brink Angst. Wollte lieber sterben als ins Heim. Wie er sich das
vorstelle, fragte der Arzt. "So wie bei den Tieren", sagte der
alte Mann, "einfach eine Spritze und dann weg." Die Ärzte gaben
ihm eine Morphium-Infusion und erhöhten die Dosis. Kurz vor seinem Tod
klingelte der Patient noch nach der Krankenschwester. "Schwester",
sagte er, "ich wollte ja sterben, aber ich bin noch nicht tot."
Offiziell ist Herr Brink eines natürlichen Todes gestorben.
Ministerpräsident Wim Kok sieht keinen Grund zur Besorgnis angesichts
derartiger Praxis. "Wir brauchen uns für unser Euthanasiegesetz
nicht zu schämen", erklärte er nach der Parlamentsabstimmung im
vergangenen November. Kritik aus dem Ausland, vom Vatikan ("Schändung
der Menschenwürde") über CNN ("Holland akzeptiert Gnadentötung")
bis zur Iswestija ("In den Niederlanden ist alles möglich"),
wird mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Das Ausland habe die
bahnbrechende Leistung der niederländischen Legislative scheinbar nicht
richtig verstanden, heißt es. Nicht wahr sei es, betont Kok, dass
Euthanasie in den Niederlanden nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde;
das neue Gesetz stelle nach wie vor hohe Anforderungen an die Sorgfalt der
Ärzte und schreibe strenge Regeln vor bei der medizinischen Betreuung von
unheilbar Kranken, die den Tod gewählt hätten.
Was als unerträgliches Leiden gelten soll, bestimmt der Arzt
Das stimmt und ist doch nur die halbe Wahrheit. Das neue Gesetz klammert
die Tötung von kranken Menschen aus Strafrecht und Strafverfolgung aus,
solange drei Bedingungen erfüllt sind: Der Patient muss unheilbar krank
sein, unerträglich leiden und den Todeswunsch freiwillig, deutlich und
wiederholt angemeldet haben. Der Arzt muss sorgfältig handeln, einen
Kollegen zu Rate ziehen und nach der Tat den Tod dem Leichenbeschauer der
jeweiligen Stadt oder Gemeinde melden. Für Jugendliche wurde die
Altersgrenze für eine eigenverantwortliche Entscheidung zur Sterbehilfe
ohne Zustimmung der Eltern auf 17 Jahre festgelegt.
Was als "unerträgliches Leiden" gelten soll, bestimmt der Arzt.
Ob Mediziner oder Psychiater gesetzeskonform gehandelt haben und somit
straffrei bleiben, entscheidet dem neuen Gesetz zufolge nicht mehr wie
bisher ein Staatsanwalt, sondern allein eine Kommission aus Juristen,
Medizinern und Ethikern. Bereits seit 1998 prüfen diese Gremien die
Euthanasiefälle nach Aktenlage. 2565 "schöne Tode" haben sie
bislang untersucht und nach eigener Auskunft fast keinen Grund zur
Beanstandung gefunden.
In Zweifelsfällen raten Justiz- und Gesundheitsministerium schon heute
den Prüfungskommissionen, den betreffenden Medizinern mit einem "persönlichen
Feedback" zu helfen, statt den Fall der Staatsanwaltschaft zu melden.
So will Gesundheitsministerin Els Borst den Ärzten die Angst vor
Strafverfolgung nehmen und sie ermutigen, die Sterbehilfe zu melden.
Bisher nämlich kommen nur 40 Prozent der Mediziner ihrer Anzeigepflicht
nach.
Das neue Gesetz soll also erreichen, womit schon die erste Regelung zur
Euthanasie in den Niederlanden begründet wurde: Die Sterbehilfe aus der
Grauzone von Willkür und Intransparenz zu befreien. Die Politik folgt der
Praxis. Denn seit Anfang der siebziger Jahre haben holländische Mediziner
und Psychiater Präzedenzfälle geschaffen. Schritt für Schritt haben sie
die Grenzen der Toleranz verschoben und die öffentliche Meinung wie die
Moral der Gesellschaft verändert.
1971 spritzte die friesische Hausärztin Truus Postma ihrer kranken Mutter
eine tödliche Dosis Morphium. Ihr Prozess - sie bekam eine Woche Gefängnis
auf Bewährung - bildete den Anfang einer öffentlichen Diskussion, die
nun ihr vorläufiges Ende findet. Im Anschluss an das Verfahren gründete
sich 1973 die Niederländische Vereinigung für Freiwillige Euthanasie.
Ihr wichtigstes Ziel: "die soziale Akzeptanz und die Legalisierung
der freiwilligen Euthanasie". Eine Stiftung gleichen Namens machte
sich "die bewusste öffentliche Meinungsbildung zur Förderung der
Sterbensbegleitung" zur Aufgabe. Ihre erste Publikation, Titel "Der
Tod kommt manchmal zu spät", erschien 1975.
Beide Vereinigungen haben die Einstellungen der Holländer nachhaltig geprägt
und die aktive Sterbehilfe gesellschaftsfähig gemacht. Gerichte taten ein
Übriges. 1993 sprach der Oberste Gerichtshof den Psychiater Boudewijn
Chabot frei, der einer Frau zum Tode verholfen hatte, die unter seelischen
Problemen litt, nachdem sie ihre beiden Söhne verloren hatte. Noch
bekannter wurde der ehemalige Politiker Edward Brongersma, der 1998 von
seinem Hausarzt die gewünschte tödliche Dosis bekam, weil er sich alt
und einsam fühlte und die "Qualität des Lebens" vermisste. Der
Freispruch von Brongersmas Arzt dehnte das Recht zugunsten alter Leute aus,
die den "Sinn des Lebens nicht mehr sehen".
"Wir Holländer waren immer die Vorreiter der Emanzipation"
Von Beginn an beschränkte sich die Erlaubnis zu töten nicht auf Menschen,
die ihr Einverständnis zur Euthanasie geben. Wenigstens 900 Fälle von
"Lebensbeendigung ohne ausdrücklichen Wunsch" dokumentiert die
Statistik von 1995. Für solche Patienten soll in Zukunft eine zweite
Kommission zuständig sein. Sie soll sich, so berichtet die Ärztezeitung
Medisch Contact, um die "Patientenkategorien der schwer behinderten
Neugeborenen und ernsthaft Dementen" kümmern.
Kann es sein, dass nur Nichtmedizinern oder ausländischen Beobachtern
Euphemismen und Widersprüche auffallen, an die man sich hierzulande schon
gewöhnt hat? Wie kann es sein, dass man die Selbstbestimmung der
Patienten preist und gleichzeitig in solchen Fällen keine Einwilligung
braucht? Was haben Mediziner und Minister für ein Selbstverständnis, die
einerseits behaupten, "Barmherzigkeit" sei das "zentrale
Element der ethischen Legitimation des Arztes bei der Euthanasie",
und dann kranke Menschen in Kategorien zu Tode ordnen? Der Sprecher des
Justizministeriums gibt nur zögernd Auskunft. Die Kommission für die
Willensunfähigen? Er kann sich kaum erinnern, dass es sie gibt. Und nein,
bei der vorliegenden Gesetzesvorlage spiele sie noch keine Rolle.
Niederländischen Internet-Debattierern ist der mögliche nächste Schritt
durchaus vertraut: Rund 30 Prozent finden es schon jetzt in Ordnung, wenn
in Zukunft ein Arzt über Leben oder Tod der Menschen ("zu früh
geborene Babys, Koma-Patienten und Demente") entscheidet, die nicht
in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Ohne Kontrolle. Ohne
Staatsanwaltschaft.
"Man muss unsere Einstellung zu Euthanasie als Fortschritt in der
historischen Entwicklung verstehen", erklärt der namhafte Soziologe
Cas Wouters: "Wir wurden bis in die fünfziger Jahre von Regenten
regiert, die uns die große Moral vorgeschrieben haben und selbst hinter
verschlossenen Türen anderes taten. Von dieser Scheinheiligkeit haben wir
uns in der Provo-Bewegung der sechziger Jahre befreit." Die niederländischen
Vorläufer der 68er, sagt er, hätten den großen Durchbruch zur
Demokratisierung geschafft: "erst die sexuelle Befreiung, dann die
Neuregelung bei Abtreibung und jetzt das Euthanasiegesetz."
Kritiker, wie der Vordenker der christdemokratischen Opposition A. C.
Zijderveld, konstatieren eher eine wachsende Verrohung der niederländischen
Gesellschaft. Zijdervelds warnende Erinnerung an einen anderen
historischen Kontext - den der Euthanasie im Nazi-Deutschland der dreißiger
Jahre - findet wenig Resonanz und stört das herrschende Selbstverständnis.
Es sei an der Zeit, überflüssige Einschränkungen über Bord zu werfen,
lautet der breite Konsens: "Wir Niederländer waren eben schon immer
die Vorläufer der emanzipatorischen Entwicklungen."
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