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Die letzte Hürde


Von: Elisabeth Wehrmann
Die Zeit, April 16, 2001

Der lange Weg Hollands zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe.

Ein einsamer Prediger ruft seit Tagen: "Oh Niederland, kehr' um auf Deinen heillosen Wegen", und kaum einer hört zu. Ein kleines Grüpplein von reformierten Christen, einem Rabbiner und "einzelnen Studenten" plant in der Karwoche einen stillen Marsch als Zeichen von Sorge und Protest und hofft nur mehr auf Gottes Hilfe. Aber das Thema ist schon kein Thema mehr.

Euthanasie - aktiv oder passiv - gilt in den Niederlanden als "normales medizinisches Handeln". Rund 90 Prozent der Bürger sind einverstanden mit dem Euthanasiegesetz, das in dieser Woche mit der Abstimmung in der ersten Kammer seine letzte parlamentarische Hürde nimmt. Im November vergangenen Jahres hatte bereits das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden: Holland soll das erste Land sein, in dem Euthanasie erlaubt ist.

Die linksliberale Ministerin für Volksgesundheit, Els Borst, selbst engagiertes Mitglied der größten Sterbehilfeorganisation des Landes, versteht die gesetzliche Regelung des "schönen Todes" nach dreißig Jahren Diskussion als krönenden Abschluss ihrer Mühe. Soziologen in Utrecht und Philosophen in Nijmwegen organisieren Kongresse mit eingängigen Slogans wie "Totgehen ohne Leiden" oder "Ein neuer Tod in einer neuen Zeit". Ganz ohne Ironie und Fragezeichen sehen sie Sterbehilfe als Fortschritt. 

"Selbstbestimmt" soll der neue Tod sein, "machbar" und "schmerzfrei", betonen Ärzte und Ethiker. Zwischen 3000 und 4000 Holländer gehen diesen letzten Weg jedes Jahr. Genaue Zahlen liegen bislang nur für 1995 vor. Eine Untersuchung der Erasmus-Universität zählte damals 3200 Fälle aktiver Sterbehilfe, das sind 2,4 Prozent der jährlichen Todesstatistik. 400-mal wurde Beihilfe zum Suizid geleistet; durch Intensivierung von Schmerzbehandlung wurde zudem in 40 000 Fällen in mehr oder weniger ausdrücklicher Absicht "das Lebensende beschleunigt". Die Warteliste, so viel ist sicher, wächst. 34 500 Holländer haben bereits vorsorglich einen Antrag auf Euthanasie gestellt. Wie das in der Praxis aussieht, haben die Wissenschaftlerinnen Corrie Koppedraijer und Anne-Mei The in zwei Büchern nachgezeichnet.

Jacqueline, 35 Jahre alt, Muttter einer elf-jährigen Tocher, glücklich verheiratet, an Multipler Sklerose erkrankt, entschied Mitte der neunziger Jahre: "Wenn meine Zukunft Pflegeheim heißt, will ich nicht mehr leben." Sie bat den Hausarzt um Hilfe beim selbstbestimmten Tod und starb zu den Klängen von Frank Sinatras "I did it my way". Kommentar ihres katholisch erzogenen Ehemanns: "Sie wusste, dass sie nicht mehr gesund werden konnte, dass ihr Zustand sich nur weiter verschlechtern würde; und so hat Gott das Leben doch nicht gemeint. Gott hat den Menschen geschaffen, um das Leben in vollen Zügen zu genießen." 

Els, 43, unheilbar lungenkrank, wollte auch nicht das natürliche Ende abwarten: "Was hab ich vom Leben, wenn ich es nicht mehr genießen kann? Was ist dann der Wert des Lebens?" Ihr Hausarzt regelte für sie die Hilfe bei der Selbsttötung. 

Der alte Herr Brink lag in einer Klinik und war "ausbehandelt". Die Ärzte konnten nichts mehr für ihn tun, Angehörige hatte er keine. "Wir haben beschlossen", verkündete der Chefarzt bei der großen Visiste, "dass Sie in ein Pflegeheim gehen." Davor hatte der Herr Brink Angst. Wollte lieber sterben als ins Heim. Wie er sich das vorstelle, fragte der Arzt. "So wie bei den Tieren", sagte der alte Mann, "einfach eine Spritze und dann weg." Die Ärzte gaben ihm eine Morphium-Infusion und erhöhten die Dosis. Kurz vor seinem Tod klingelte der Patient noch nach der Krankenschwester. "Schwester", sagte er, "ich wollte ja sterben, aber ich bin noch nicht tot." Offiziell ist Herr Brink eines natürlichen Todes gestorben.

Ministerpräsident Wim Kok sieht keinen Grund zur Besorgnis angesichts derartiger Praxis. "Wir brauchen uns für unser Euthanasiegesetz nicht zu schämen", erklärte er nach der Parlamentsabstimmung im vergangenen November. Kritik aus dem Ausland, vom Vatikan ("Schändung der Menschenwürde") über CNN ("Holland akzeptiert Gnadentötung") bis zur Iswestija ("In den Niederlanden ist alles möglich"), wird mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Das Ausland habe die bahnbrechende Leistung der niederländischen Legislative scheinbar nicht richtig verstanden, heißt es. Nicht wahr sei es, betont Kok, dass Euthanasie in den Niederlanden nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde; das neue Gesetz stelle nach wie vor hohe Anforderungen an die Sorgfalt der Ärzte und schreibe strenge Regeln vor bei der medizinischen Betreuung von unheilbar Kranken, die den Tod gewählt hätten.

Was als unerträgliches Leiden gelten soll, bestimmt der Arzt 

Das stimmt und ist doch nur die halbe Wahrheit. Das neue Gesetz klammert die Tötung von kranken Menschen aus Strafrecht und Strafverfolgung aus, solange drei Bedingungen erfüllt sind: Der Patient muss unheilbar krank sein, unerträglich leiden und den Todeswunsch freiwillig, deutlich und wiederholt angemeldet haben. Der Arzt muss sorgfältig handeln, einen Kollegen zu Rate ziehen und nach der Tat den Tod dem Leichenbeschauer der jeweiligen Stadt oder Gemeinde melden. Für Jugendliche wurde die Altersgrenze für eine eigenverantwortliche Entscheidung zur Sterbehilfe ohne Zustimmung der Eltern auf 17 Jahre festgelegt.

Was als "unerträgliches Leiden" gelten soll, bestimmt der Arzt. Ob Mediziner oder Psychiater gesetzeskonform gehandelt haben und somit straffrei bleiben, entscheidet dem neuen Gesetz zufolge nicht mehr wie bisher ein Staatsanwalt, sondern allein eine Kommission aus Juristen, Medizinern und Ethikern. Bereits seit 1998 prüfen diese Gremien die Euthanasiefälle nach Aktenlage. 2565 "schöne Tode" haben sie bislang untersucht und nach eigener Auskunft fast keinen Grund zur Beanstandung gefunden. 

In Zweifelsfällen raten Justiz- und Gesundheitsministerium schon heute den Prüfungskommissionen, den betreffenden Medizinern mit einem "persönlichen Feedback" zu helfen, statt den Fall der Staatsanwaltschaft zu melden. So will Gesundheitsministerin Els Borst den Ärzten die Angst vor Strafverfolgung nehmen und sie ermutigen, die Sterbehilfe zu melden. Bisher nämlich kommen nur 40 Prozent der Mediziner ihrer Anzeigepflicht nach. 

Das neue Gesetz soll also erreichen, womit schon die erste Regelung zur Euthanasie in den Niederlanden begründet wurde: Die Sterbehilfe aus der Grauzone von Willkür und Intransparenz zu befreien. Die Politik folgt der Praxis. Denn seit Anfang der siebziger Jahre haben holländische Mediziner und Psychiater Präzedenzfälle geschaffen. Schritt für Schritt haben sie die Grenzen der Toleranz verschoben und die öffentliche Meinung wie die Moral der Gesellschaft verändert.

1971 spritzte die friesische Hausärztin Truus Postma ihrer kranken Mutter eine tödliche Dosis Morphium. Ihr Prozess - sie bekam eine Woche Gefängnis auf Bewährung - bildete den Anfang einer öffentlichen Diskussion, die nun ihr vorläufiges Ende findet. Im Anschluss an das Verfahren gründete sich 1973 die Niederländische Vereinigung für Freiwillige Euthanasie. Ihr wichtigstes Ziel: "die soziale Akzeptanz und die Legalisierung der freiwilligen Euthanasie". Eine Stiftung gleichen Namens machte sich "die bewusste öffentliche Meinungsbildung zur Förderung der Sterbensbegleitung" zur Aufgabe. Ihre erste Publikation, Titel "Der Tod kommt manchmal zu spät", erschien 1975.

Beide Vereinigungen haben die Einstellungen der Holländer nachhaltig geprägt und die aktive Sterbehilfe gesellschaftsfähig gemacht. Gerichte taten ein Übriges. 1993 sprach der Oberste Gerichtshof den Psychiater Boudewijn Chabot frei, der einer Frau zum Tode verholfen hatte, die unter seelischen Problemen litt, nachdem sie ihre beiden Söhne verloren hatte. Noch bekannter wurde der ehemalige Politiker Edward Brongersma, der 1998 von seinem Hausarzt die gewünschte tödliche Dosis bekam, weil er sich alt und einsam fühlte und die "Qualität des Lebens" vermisste. Der Freispruch von Brongersmas Arzt dehnte das Recht zugunsten alter Leute aus, die den "Sinn des Lebens nicht mehr sehen".

"Wir Holländer waren immer die Vorreiter der Emanzipation" 

Von Beginn an beschränkte sich die Erlaubnis zu töten nicht auf Menschen, die ihr Einverständnis zur Euthanasie geben. Wenigstens 900 Fälle von "Lebensbeendigung ohne ausdrücklichen Wunsch" dokumentiert die Statistik von 1995. Für solche Patienten soll in Zukunft eine zweite Kommission zuständig sein. Sie soll sich, so berichtet die Ärztezeitung Medisch Contact, um die "Patientenkategorien der schwer behinderten Neugeborenen und ernsthaft Dementen" kümmern. 

Kann es sein, dass nur Nichtmedizinern oder ausländischen Beobachtern Euphemismen und Widersprüche auffallen, an die man sich hierzulande schon gewöhnt hat? Wie kann es sein, dass man die Selbstbestimmung der Patienten preist und gleichzeitig in solchen Fällen keine Einwilligung braucht? Was haben Mediziner und Minister für ein Selbstverständnis, die einerseits behaupten, "Barmherzigkeit" sei das "zentrale Element der ethischen Legitimation des Arztes bei der Euthanasie", und dann kranke Menschen in Kategorien zu Tode ordnen? Der Sprecher des Justizministeriums gibt nur zögernd Auskunft. Die Kommission für die Willensunfähigen? Er kann sich kaum erinnern, dass es sie gibt. Und nein, bei der vorliegenden Gesetzesvorlage spiele sie noch keine Rolle. 

Niederländischen Internet-Debattierern ist der mögliche nächste Schritt durchaus vertraut: Rund 30 Prozent finden es schon jetzt in Ordnung, wenn in Zukunft ein Arzt über Leben oder Tod der Menschen ("zu früh geborene Babys, Koma-Patienten und Demente") entscheidet, die nicht in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Ohne Kontrolle. Ohne Staatsanwaltschaft. 

"Man muss unsere Einstellung zu Euthanasie als Fortschritt in der historischen Entwicklung verstehen", erklärt der namhafte Soziologe Cas Wouters: "Wir wurden bis in die fünfziger Jahre von Regenten regiert, die uns die große Moral vorgeschrieben haben und selbst hinter verschlossenen Türen anderes taten. Von dieser Scheinheiligkeit haben wir uns in der Provo-Bewegung der sechziger Jahre befreit." Die niederländischen Vorläufer der 68er, sagt er, hätten den großen Durchbruch zur Demokratisierung geschafft: "erst die sexuelle Befreiung, dann die Neuregelung bei Abtreibung und jetzt das Euthanasiegesetz."

Kritiker, wie der Vordenker der christdemokratischen Opposition A. C. Zijderveld, konstatieren eher eine wachsende Verrohung der niederländischen Gesellschaft. Zijdervelds warnende Erinnerung an einen anderen historischen Kontext - den der Euthanasie im Nazi-Deutschland der dreißiger Jahre - findet wenig Resonanz und stört das herrschende Selbstverständnis. Es sei an der Zeit, überflüssige Einschränkungen über Bord zu werfen, lautet der breite Konsens: "Wir Niederländer waren eben schon immer die Vorläufer der emanzipatorischen Entwicklungen."