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Kein Konsens bei der RentenreformVon: Alexander Hagelucken Union legt sich auf Ablehnung
fest / Regierung ringt um Einbeziehung von Immobilien in Vorsorge Berlin - Die Chance auf eine
gemeinsame Rentenreform der großen Parteien sind auf einen Nullpunkt
gesunken. Die Union will dem Vorhaben der Regierung endgültig nicht
zustimmen. Die rot-grüne Koalition entscheidet diesen Dienstag darüber, ob
die Deutschen Zuschüsse zur Altersvorsorge mit Hilfe von Immobilien
erhalten. Anders als in früheren Fällen wird es
diesmal aller Voraussicht nach keinen Konsens über die Reform der
gesetzlichen Alterssicherung geben. „Die Zeichen stehen auf Ablehnung“,
sagte CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel auf der Klausurtagung des
Vorstands ihrer Partei in Mainz. Damit dürfte die Union trotz monatelanger
Konsensgespräche dagegen stimmen, wenn am 26. Januar die Rentenreform der
Bundesregierung im Bundestag verabschiedet werden soll. Ähnlich war es der
Unionsregierung vor der Wahl 1998 mit ihrer Rentenreform gegangen, die die
SPD ablehnte und unter dem Stichwort „Sozialabbau“ zum Wahlkampfthema
machte. In den Jahrzehnten zuvor hatten die beiden Volksparteien große
Sozialreformen meist zusammen beschlossen. Die Christdemokraten lassen sich zwar ein
Schlupfloch für einen Konsens mit der Bundesregierung offen. Die Partei
werde bis zur letzten Minute versuchen, Verbesserungen zu erreichen, hieß
es in Mainz. Eine Zustimmung erscheint nach Angaben von Teilnehmern der
Sitzung jedoch unwahrscheinlich. Die CDU kritisiert unter anderem, die
Regierung verschleiere die wahre Höhe des künftigen Rentenniveaus und kürze
die Witwenrenten zu stark. Außerdem werde das Rentenniveau noch weiter
sinken, wenn das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Neuregelung der
Rentenbesteuerung gesprochen habe. Lob für den Regierungsentwurf gab es erneut
von den Gewerkschaften. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB),
Dieter Schulte, sagte zwar, es gebe bei manchen Detailfragen ein gewisses
Unbehagen. Entscheidend sei aber das Rentenniveau. „Wir konnten
durchsetzen, dass das Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung konstant
über 67 Prozent des Nettolohns bleibt. Das ist unser Erfolg. “ In der Regierung scheint bei der
Rentenreform nur noch offen, ob künftig auch die private Altersvorsorge mit
Hilfe von Immobilien durch Zuschüsse gefördert werden soll. Darüber
wollen die Fraktionen von SPD und Grünen an diesem Dienstag abstimmen. „Wir
erwarten, dass das Finanzministerium einen Vorschlag vorlegt, der die
Einbeziehung von Immobilien ermöglicht“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin
der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, der Süddeutschen Zeitung. Die Grünen sprechen sich schon länger für
eine Förderung der Immobilie aus, während nach bisherigem Stand nur andere
Vorsorgeprodukte wie Aktien- und Rentenfonds oder Rentenversicherungen mit
staatlichen Zuschüssen rechnen können. In der SPD-Fraktion hieß es, die
Meinung sei gespalten. So drängten Wohnungsbauexperten auf eine Förderung
der Immobilie. Auch Abgeordnete aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
machten sich mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen dafür stark.
Bei Finanzpolitikern überwiege die Skepsis. Eine Sprecherin von Finanzminister Hans
Eichel (SPD) erklärte dagegen, es gebe nach wie vor praktische Probleme bei
der Förderung von Immobilien. Das Regierungskonzept sieht vor, dass
Altersvorsorgeprodukte bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um Zuschüsse
zu erhalten. So soll aus ihnen im Alter eine monatliche Rente fließen, die
das angesparte Kapital etwa bei einem Aktienfonds nach und nach aufzehrt.
Kaufe sich jemand allerdings ein Haus fürs Alter, zehre sich diese Anlage
nicht auf und könne vererbt werden. Damit würden Immobilieninvestoren
bevorzugt. Für Unmut unter Häuslebauern könnte es
sorgen, wenn ihre Immobilie im Alter besteuert wird. Das Konzept der
Regierung sieht vor, Vorsorge während der Ansparphase bis zu einem gewissen
Betrag steuerfrei zu ermöglichen und stattdessen die Erträge im Alter zu
besteuern. Da die Erträge im Alter bei einem selbstgenutzten Haus aus
ersparter Miete bestehen, müsste nach dieser Logik eine fiktive
Mietersparnis abgeschätzt und mit Steuern belegt werden. Wenig Begeisterung dürfte es bei
Immobilienanlegern auch auslösen, wenn sie ihr Haus nicht beleihen dürfen.
Ein solches Beleihungs- und Verpfändungsverbot könnte nach den Förderkriterien
der Regierung nötig werden, die einen Anleger davor schützen sollen, im
Alter ohne Erspartes dazustehen. PO Box 20022, New York, NY 10025 Phone: +1 (212) 557-3163 - Fax: +1 (212) 557-3164 Email: globalaging@globalaging.org
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