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Sollen auch Beamte und Selbstandige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Suddeutsche Zeitung, den 7. Februar 2001
Was viele Beobachter bereits seit geraumer Zeit geahnt haben, ist durch eine jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersfürsorge (DIA) bestätigt worden: Durch die Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden vor allem der jüngeren Generation gewaltige Lasten aufgebürdet. Wer ein Leben lang einzahlt, kann noch nicht einmal mit dem vollständigen Rückfluss der Beiträge rechnen - von Verzinsung ganz zu schweigen.
Den abhängig Beschäftigten, die bereits seit Jahrzehnten einen immer höheren Teil des Steueraufkommens schultern, wird somit eine weitere gesellschaftliche Aufgabe aufgebürdet.
Kritiker der jetzt vorgeschlagenen Rentenreform fordern daher eine Einbeziehung der Selbständigen und Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung. Die höhere Zahl der Beitragszahler brächte für die GRV die so dringend benötigte Entlastung, meinen etwa die jungen Grünen. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch das Beispiel der Schweiz genannt. Dort werden nicht nur sozialversicherungspflichtige Einkommen für das Rentensystem herangezogen – mit dem Effekt, dass die Beitragssätze sehr niedrig, die Durchschnittsrenten dafür sehr hoch sind.
Andere Stimmen halten dem allerdings entgegen, dass die Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen neue Probleme aufwerfe. So hält etwa der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg die rasche Einbeziehung der Beamten in die GRV für äußerst problematisch: „Wer das gesetzliche Rentensystem endgültig ruinieren will, der muss jetzt nur sofort alle Beamten einbeziehen“, warnt der Experte.
Auf Grund der Einstellungsoffensive in den 70er Jahren würden in den kommenden zehn Jahren nämlich sehr viele Beamte in Rente gehen, was die GRV wohl kaum verkraften könnte, erklärt Raffelhüschen. In zehn bis fünfzehn Jahren könne über diese Maßnahme allerdings nachgedacht werden. Von einer Einbeziehung der Selbständigen verspricht sich Raffelhüschen zumindest mittelfristig zwar eine Entlastung, doch dieser Effekt sei nur gering.
Die Einbeziehung weiterer Einkommensempfänger ist für manchen Beobachter allerdings nicht nur unter Entlastungsaspekten relevant: Sie halten sie schlicht für ein Gebot der Gerechtigkeit und Solidarität. Auch hier warnt Raffelhüschen vor einem allzu schnellen Urteil.
Denn ob beispielsweise Beamte tatsächlich besser gestellt seien als abhängig Beschäftigte, müsse noch erwiesen werden. Der Schlüssel zur Berechnung der Beamtenpensionen (75 Prozent des Nettoeinkommens der letzten drei Jahre) erscheine gegenüber der Formel zur Berechnung der GRV-Renten (68 bis 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens während des gesamten Erwerbslebens) auf den ersten Blick zwar vorteilhaft. Doch würden die Beamtenpensionen im Gegensatz zu den geseztlichen Renten besteuert. Zudem spielten auch die Gehaltsunterschiede bei dieser Frage eine Rolle, erklärt Raffelhüschen.
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