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Fünf Fragen und fünf Antworten
Suddeutsche Zeitung, den 27. Februar 2001
Fünf Fragen und Antworten zur Rentenreform:
1) Warum ist die Rentenreform notwendig?
Die Rentenreform ist nach Überzeugung aller Experten notwendig, weil das System der gesetzlichen Renten ohne Änderungen auf lange Sicht finanziell zusammenbricht. Die Gründe dafür
sind:
-die Lebenserwartung der Menschen steigt
-die Zahl der Rentner nimmt zu
Zugleich gibt es nicht zuletzt wegen der niedrigen Geburtenrate immer weniger Beitragszahler
Dies führt im umlagenfinanzierten System der gesetzlichen Rente unvermeidlich zu immer höheren Beiträgen. Will man dies vermeiden, müssen die Leistungen beschnitten werden.
Die Rentenreform der rot-grünen Regierung kombiniert die langfristig moderate Anhebung der Beitragssätze mit einer Beschneidung künftiger Rentenzuwächse.
Ausgeglichen werden sollen die Abstriche durch die neue, kapitalgedeckte Privatvorsorge.
Eine Alternative wäre, die Zahl der Beitragszahler durch Einbeziehung aller Erwerbstätigen - also Selbstständige und Beamte - zu erhöhen.
Das brächte zwar kurz- und mittelfristig Entlastung. Das Grundproblem des umlagenfinanzierten Rentensystems stellte sich aber erneut, wenn diese zusätzlichen Beitragszahler ins Rentenalter
kommen.
2) Wie werden künftig die Renten angepasst?
Die Regierung kehrt mit der Reform wieder „zu den Grundsätzen der Lohnanpassung“ zurück. Künftig werden aber die Steigerungen der Bruttoeinkommen zu Grunde gelegt, von denen aber die Aufwendungen für die private und gesetzliche Altersvorsorge abgezogen werden.
Steuerentlastungen für die Beschäftigten haben damit keine rentensteigernde Wirkung mehr. Von 2011 an werden Lohnveränderungen zudem nur noch zu 90 Prozent bei der Rentenanpassung berücksichtigt.
3) Was ist ein Eckrentner?
Das ist eine statistische Kunstfigur, die zur Veranschaulichung der so genannten Standardrente geschaffen wurde.
Der „Eckrentner“ hat 45 Jahre lang Rentenbeiträge bezahlt und immer so viel verdient wie der Durchschnitt aller anderen Beschäftigten.
Am Verhältnis seiner Rente zum Nettodurchschnittseinkommen bemisst sich das, was allgemein als Rentenniveau verstanden wird.
Es wird bei in Kraft treten der Reform im Jahr 2001 nach offiziellen Angaben bei 69,1 Prozent liegen.
4) Was passiert mit den Witwenrenten?
Die Reform bringt Änderungen bei der Hinterbliebenenversorgung. So wird das Versorgungsniveau für den überlebenden Partner von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen gekürzt.
Allerdings gibt es Zuschläge für Kindererziehung: Eine Witwe, die ein Kind erzogen hat, bekommt monatlich 48,58 (Ostdeutschland: 42,26) Mark zusätzlich.
Der Freibetrag bei der Anrechnung des Hinterbliebeneneinkommens wird bei 1283 Mark eingefroren, der Freibetrag pro Kind (derzeit 272 Mark) bleibt dynamisiert.
Für Paare, bei denen einer der Partner bereits das 40. Lebensjahr überschritten hat, gilt eine Vertrauensschutzregelung: Ihnen bleiben die Einschnitte erspart.
5) Was bedeutet die neue Eigenvorsorge?
Die Eigenvorsorge ist kein Muss. Die Regierung will aber durch direkte Zuschüsse oder Steuererleichterungen einen Anreiz bieten, privat fürs Alter vorzusorgen.
2002 sollen die Bürger mit dem Ansparen beginnen: In vier Stufen soll sich der Sparbeitrag bis auf vier Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr 2008, dann soll dauerhaft auf diesem Niveau weiter gespart werden.
Der Staat hilft dabei mit Zuschüssen und Steuererleichterungen. Die für die Förderung vorgeschriebene Eigenleistung beträgt mindestens 147 Mark, der individuelle Zuschuss 301 Mark, die Kinderzulage pro Sprössling 362 Mark jährlich.
Besserverdiener kommen zusätzlich in den Genuss eines steuerlichen Sonderausgabenabzuges. Die Eigenvorsorge soll die Abstriche bei der gesetzlichen Rente ausgleichen.
Global Action on Aging
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Email: globalaging@globalaging.org
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