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110 Jahre deutsches
Sozialversicherungssystem
Die Berliner Zeitung
1891
Das von Reichskanzler Otto von Bismarck entworfene Gesetz über die
Alters- und Invaliditätsversicherung tritt in Kraft. Es wird zum
Grundstein für die Rentenversicherung. Damals galt, was noch heute gilt:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen gleich hohen Betrag, der Staat
gibt einen Zuschuss. Es gilt Versicherungspflicht.
1911 bis 1916
Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) wird eine
Hinterbliebenenversorgung eingeführt. Auch Angestellte werden
versicherungspflichtig. Die Altersgrenze wird von 70 auf 65 Jahre gesenkt.
Die Grundzüge der RVO überstehen trotz zahlreicher Einschränkungen und
Kürzungen beide Weltkriege.
1948
Mit der Währungsreform werden die Rentenansprüche von Reichs- auf D-Mark
umgestellt. Die Rentenbezüge richten sich nach der Lohn- und
Preisentwicklung.
1957
Eine Rentenreform regelt die Altersversorgung grundlegend neu. Die Rente
soll nicht mehr nur Zubrot, sondern lohn-, leistungs- und beitragsbezogene
Lebensstandardversicherung im Alter sein. Einführung der dynamischen
Rente mit Koppelung an die Bruttolöhne, um die Entwertung der Renten
durch Inflation zu verhindern.
1972 und 1973
Eine weitere Rentenreform bringt die flexible Altersrente ab 63 Jahren und
eine Ausweitung der Leistungsansprüche. Öffnung der Rentenversicherung für
Selbstständige und Hausfrauen.
1977
Angesichts knapper Kassen wird ein erstes Stabilisierungsgesetz mit
Einschnitten in das Leistungsniveau beschlossen.
1992
Eine neue Rentenreform mit einer Anhebung der Altersgrenzen und der
Nettolohnanpassung tritt in Kraft. Für die Höhe der Rentenanpassung maßgeblich
wird die Einkommensentwicklung nach Abzug von Steuern und Beiträgen. In
den neuen Bundesländern wird der Übergang vom früheren DDR-Rentensystem
auf das Sozialsystem der Bundesrepublik abgeschlossen.
1997
Die bei der Berechnung der Rente zu Grunde gelegte Rentenformel wird um
den so genannten demographischen Faktor ergänzt, mit dem die längere
Rentenbezugsdauer infolge der zunehmenden Lebenserwartung berücksichtigt
werden soll.
1998
Die neue rot-grüne Bundesregierung legt diese Rentenpläne ihrer Vorgängerin,
mit der das Rentenniveau schrittweise von 70 auf 64 Prozent sinkt, auf Eis
und kündigt eine eigene Reform an. Diese
sieht ein Absenken des zu erwartenden Altersrentenniveaus von derzeit 70
Prozent auf insgesamt 67 Prozent des Nettoeinkommens bis zum Jahr 2030 vor.
2002
Parallel zur Absenkung des Rentenniveaus fördert der Staat ab 2002 eine
zusätzliche private kapitalgedeckte Altersvorsorge und stellt dafür in
der Endstufe im Jahr 2008 rund 10 Milliarden Euro bereit. Am 1. Januar
tritt das Altersvermögensgesetz in Kraft, das im Volksmund als "Riester-Rente"
bekannt geworden ist.
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