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110 Jahre deutsches Sozialversicherungssystem

Die Berliner Zeitung

Prinz Otto Fürst von Bismarck, der 'Eiserne Kanzler' © dpa1891
Das von Reichskanzler Otto von Bismarck entworfene Gesetz über die Alters- und Invaliditätsversicherung tritt in Kraft. Es wird zum Grundstein für die Rentenversicherung. Damals galt, was noch heute gilt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen gleich hohen Betrag, der Staat gibt einen Zuschuss. Es gilt Versicherungspflicht.

1911 bis 1916
Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) wird eine Hinterbliebenenversorgung eingeführt. Auch Angestellte werden versicherungspflichtig. Die Altersgrenze wird von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Die Grundzüge der RVO überstehen trotz zahlreicher Einschränkungen und Kürzungen beide Weltkriege.

1948
Mit der Währungsreform werden die Rentenansprüche von Reichs- auf D-Mark umgestellt. Die Rentenbezüge richten sich nach der Lohn- und Preisentwicklung.

1957
Eine Rentenreform regelt die Altersversorgung grundlegend neu. Die Rente soll nicht mehr nur Zubrot, sondern lohn-, leistungs- und beitragsbezogene Lebensstandardversicherung im Alter sein. Einführung der dynamischen Rente mit Koppelung an die Bruttolöhne, um die Entwertung der Renten durch Inflation zu verhindern.

1972 und 1973
Eine weitere Rentenreform bringt die flexible Altersrente ab 63 Jahren und eine Ausweitung der Leistungsansprüche. Öffnung der Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen.

1977
Angesichts knapper Kassen wird ein erstes Stabilisierungsgesetz mit Einschnitten in das Leistungsniveau beschlossen.

1992
Eine neue Rentenreform mit einer Anhebung der Altersgrenzen und der Nettolohnanpassung tritt in Kraft. Für die Höhe der Rentenanpassung maßgeblich wird die Einkommensentwicklung nach Abzug von Steuern und Beiträgen. In den neuen Bundesländern wird der Übergang vom früheren DDR-Rentensystem auf das Sozialsystem der Bundesrepublik abgeschlossen.

1997
Die bei der Berechnung der Rente zu Grunde gelegte Rentenformel wird um den so genannten demographischen Faktor ergänzt, mit dem die längere Rentenbezugsdauer infolge der zunehmenden Lebenserwartung berücksichtigt werden soll.

Bundessozialminister Walter Riester © dpa1998
Die neue rot-grüne Bundesregierung legt diese Rentenpläne ihrer Vorgängerin, mit der das Rentenniveau schrittweise von 70 auf 64 Prozent sinkt, auf Eis und kündigt eine eigene Reform an. Diese sieht ein Absenken des zu erwartenden Altersrentenniveaus von derzeit 70 Prozent auf insgesamt 67 Prozent des Nettoeinkommens bis zum Jahr 2030 vor.

2002
Parallel zur Absenkung des Rentenniveaus fördert der Staat ab 2002 eine zusätzliche private kapitalgedeckte Altersvorsorge und stellt dafür in der Endstufe im Jahr 2008 rund 10 Milliarden Euro bereit. Am 1. Januar tritt das Altersvermögensgesetz in Kraft, das im Volksmund als "Riester-Rente" bekannt geworden ist.

 


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